Zahlungsweise

Grundsätzlich sind Beiträge im Voraus für 1 Jahr zu zahlen (jährliche Zahlungsweise). Gemäß ARB 2011 kann jedoch eine Zahlung in vorauszuzahlenden Raten vereinbart werden (unterjährige Zahlungsweise).
Bei jährlicher oder halbjeährlicher Zahlungsweise wird ein Zahlungsbonus gewährt:

5 % bei jährlicher Zahlungsweise
2 % bei ½- jährlicher Zahlungsweise
Gerät der Versicherungsnehmer mit der Zahlung von unterjährigen Raten in Verzug, kann der Versicherer die sofortige Zahlung des gesamten Jahresbeitrags verlangen. Die unterjährige Zahlungsweise gilt damit als aufgehoben.