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Weltweiter Versicherungsschutz
Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes - bis zu 6 Monaten - genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz ohne Mehrbeitrag bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 €.
ARB 2011 Örtlicher Geltungsbereich
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereiches nach Absatz 1 2. trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens acht Wochen dauernden Aufenthaltes eintreten, die Kosten nach ARB 2011 bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 €. Insoweit besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.