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Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn (Zeitpunkt, ab dem regelmäßig der Beitrag zu zahlen ist) und dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes. Ist ein Rechtsschutzfall in der Wartezeit eingetreten, besteht kein Versicherungsschutz. Bitte lesen sie den genauen Bedingungstext in den ARB 2011.
Durch die Wartezeit soll erreicht werden, dass ein Rechtsschutz-Vertrag nicht erst dann abgeschlossen wird, wenn der Rechtsschutzfall bereits eingetreten ist.
Für folgende Leistungsarten (außer im Verkehrs-Rechtsschutz) besteht eine Wartezeit von 3 Monaten:
Arbeits-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (mit Ausnahme von Kauf- und Leasingverträgen über ein fabrikneues Fahrzeug)
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten*
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Daten-Rechtsschutz
Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz vor Gerichten für gewerbliche Verträge
Vertrags-Rechtsschutz für Bürohilfs- und Nebengeschäfte
Gewerblicher Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
* In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen besteht eine Wartezeit von einem Jahr.
Keine Wartezeit besteht für folgende Leistungsarten:
Straf-Rechtsschutz
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft
Opfer-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen
Im Verkehrsrechtsschutz wird bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden grundsätzlich auf eine Wartezeit verzichtet.
Die Wartezeit kann entfallen, wenn sich der neue Rechtsschutzvertrag nahtlos an einen früheren Vertrag anschließt. Die gilt für die Leistungsarten, die bereits vorher versichert waren - auch wenn der neue Vertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wird.