- Advocard
- Beratungs-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Erfolgsaussichten
- Firmen-Rechtsschutz
- Gericht
- Honorarvereinbarung
- Internet-Rechtsschutz
- Kunden-Service
- Leistungsart
- Mobiler Anwalt
- Notargebühren
- Opfer-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz
- Rechtsanwalt
- Straf-Rechtsschutz
- Tarifwahl
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs-Rechtsschutz
- Zulassung / Kfz
Wagniswegfall / Risikofortfall
Als Risiko oder Wagnis wird das versicherte Objekt bzw. das versicherte Interesse wie z.B. der versicherte PKW im Verkehrs-Rechtsschutz oder die versicherte Wohneinheit im Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken bezeichnet.
Ein Risiko- oder Wagniswegfall liegt vor, wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist und dadurch eine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers nicht mehr gegeben ist.
Typische Beispiele für einen Risikofortfall:
Aufgabe der versicherten Eigenschaft (Firmen-Rechtsschutz),
Verkauf oder Verschrottung des einzigen versicherten Fahrzeuges, sofern kein Ersatzfahrzeug zugelassen wird (Verkehrs-Rechtsschutz),
Tod des Versicherungsnehmers.
Sind mehrere Wagnisse in einem Vertrag versichert, bleibt der Rechtsschutzvertrag für die verbleibenden Wagnisse bestehen.