Wagniswegfall / Risikofortfall

Als Risiko oder Wagnis wird das versicherte Objekt bzw. das versicherte Interesse wie z.B. der versicherte PKW im Verkehrs-Rechtsschutz oder die versicherte Wohneinheit im Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken bezeichnet.

Ein Risiko- oder Wagniswegfall liegt vor, wenn der Gegenstand der Versicherung weggefallen ist und dadurch eine Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers nicht mehr gegeben ist.

Typische Beispiele für einen Risikofortfall:

Aufgabe der versicherten Eigenschaft (Firmen-Rechtsschutz),
Verkauf oder Verschrottung des einzigen versicherten Fahrzeuges, sofern kein Ersatzfahrzeug zugelassen wird (Verkehrs-Rechtsschutz),
Tod des Versicherungsnehmers.

Sind mehrere Wagnisse in einem Vertrag versichert, bleibt der Rechtsschutzvertrag für die verbleibenden Wagnisse bestehen.