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Vorsatz
Vorsätzlich handelt, wer eine Tat wissentlich und willentlich ausführt und die möglichen Folgen billigt.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsschutz für Taten, die nur vorsätzlich begehbar sind, z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung oder Betrug.