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Verwaltung-Rechtsschutz im privaten Bereich
Neben dem Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen bietet Advocard auch den Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich an.
Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. wenn Sie sich aus schwerwiegenden Gründen vom Wehrdienst zurückstellen lassen und dennoch eine Einberufung erhalten oder wenn Ihnen oder einem Ihrer mitversicherten Kinder die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verweigert wird.
Die Wartezeit in verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt ein Jahr.
Fallbeispiel:
Frau Sabine S. möchte nach der Elternzeit wieder in ihren Beruf einsteigen und sucht daher für ihre Tochter einen Kindergarten in der Nähe ihres Arbeitsplatzes.
Ihre Bewerbung um den Kindergartenplatz wird jedoch abgelehnt. Nach erfolglosem Widerspruch klagt sie vor dem Verwaltungsgericht und gewinnt.
Advocard zahlt die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 500,00 €.