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Vertragsablauf
Der Vertragsablauf ist der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt.
Nach ARB 2011 verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit Frist von 3 Monaten von einer der beiden Vertragsparteien, Versicherungsnehmer oder Versicherer, schriftlich zum Ablauf gekündigt wurde.
Eine ordentliche Kündigung ist somit nur zum Vertragsablauf möglich.