Vertragsablauf

Der Vertragsablauf ist der im Versicherungsschein genannte Zeitpunkt.

Nach ARB 2011 verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit Frist von 3 Monaten von einer der beiden Vertragsparteien, Versicherungsnehmer oder Versicherer, schriftlich zum Ablauf gekündigt wurde.

Eine ordentliche Kündigung ist somit nur zum Vertragsablauf möglich.