Vertrags-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen. Zu den dinglichen Rechten gehören neben dem Eigentum und dem Besitz an Sachen auch einige Nutzungs- und Verwertungsrechte (z.B. Pfandrecht, Nießbrauch).

Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus den unterschiedlichsten Verträgen, z.B. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstige Verträge des täglichen Lebens.

 

Fallbeispiel:

Herr Armin T. bestellt bei einem Versandhaus einen Flachbildfernseher. Als ihm dieser geliefert wird, muss er feststellen, dass der Bildschirm Kratzer aufweist.

Auf Grund der Kratzer mindert Herr T. den Kaufpreis und überweist der lediglich 1.000,00 € statt der geforderten 1.500,00 €.

Das Versandhaus ist jedoch der Auffassung, dass der Minderungsbetrag überhöht ist und ist lediglich bereit, einen Minderungsbetrag von 250,00 € zu akzeptieren. Im Gerichtsverfahren wird gutachterlich festgestellt, dass der Minderungsbetrag tatsächlich überhöht ist. Herr T. wird zur Zahlung von weiteren 250,00 € verpflichtet.

Die Verfahrenskosten von 245,00 € übernimmt Advocard.