Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Das Versicherungsvertragsgesetz ist die rechtliche Grundlage für alle in Deutschland abgeschlossenen und abzuschließenden Versicherungsverträge. Es hat Vorrang gegenüber den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB).

Das VVG ist im Wesentlichen in folgende Abschnitte unterteilt:

Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige
Schadensversicherung
Lebens- und Krankenversicherung
Unfallversicherung
Schlussvorschriften