Verkehrs-Rechtsschutz

Versicherte Personen

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/ bis zur ersten auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)


als Eigentümer, Halter oder Insasse,
als Mieter von Mietwagen
als Fahrer fremder Fahrzeuge
als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie
alle berechtigten Fahrer und Insassen


Grundsätzlich sind im Baustein Verkehrs-Rechtsschutz alle auf die versicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge zu einem Beitrag mitversichert. Ist das Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder soll nur ein Fahrzeug versichert werden, ist das amtliche Kennzeichen im Antrag anzugeben.

Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Im Verkehrs-Rechtsschutz verzichten wir auf die 3 Monate Wartezeit.

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