Sozial-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, z.B. Streitigkeiten mit der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung.

Fallbeispiel Privatkunden:
Herr Volker P. hat einen Arbeitsunfall. Körperliche Beschwerden, die danach auftreten, führt er auf diesen Unfall zurück und beantragt Entschädigungsleistungen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.


Diese bestreitet einen Zusammenhang mit dem Unfall und lehnt die geforderten Leistungen ab. Herr P. erhebt daraufhin Klage beim Sozialgericht.

Ausgang A:
Nach eingehenden Nachforschungen kommt der medizinische Gutachter zu dem Schluss, dass die Beschwerden von Herrn P. nicht auf den Arbeitsunfall, sondern auf seine hohe Belastung als Hobbybowler zurückzuführen sind. Advocard zahlt die Anwalts- und Sachverständigenkosten in Höhe von 1.325,00 €.

Ausgang B:
Der medizinische Gutachter bestätigt den vermuteten Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Arbeitsunfall. Der Klage wird entsprochen. Advocard übernimmt die Vorschusskosten des Rechtsanwalts in Höhe von 1325,00 €.

Fallbeispiel Firmenkunden:
Ein Arbeitnehmer der Grothenhof GmbH* wird als Fahrer des Firmenwagens auf einer beruflichen Fahrt bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt.Weil die von der Berufsgenossenschaft festgesetzte Verletztenrente zu niedrig ist, muss vor dem Sozialgericht geklagt werden.

Allein die Rechtsanwaltskosten betragen in der ersten Instanz 1.000,00 €. Da das Gericht über die Schwere der Verletzung durch Einholung eines ärztlichen Gutachtens Beweis erhoben hat, kommen die Kosten für ärztliche Gutachten in Höhe von 2.455,00 € hinzu. Die Kosten in Höhe von 3.455,00 € werden von Advocard übernommen.

*Alle Namen sind frei erfunden.