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Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung ist ein Eigenanteil des Versicherungsnehmers an der vom Versicherer zu erbringenden Leistung. Es kann sich dabei um einen prozentualen Anteil oder auch um einen festen Betrag handeln. Diesen hat der Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zu tragen.
Sie haben bei uns die Möglichkeiten, zwischen 150 € und 300 € Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall zu wählen.