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Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung (nicht für die Abwehr!) von Schadensersatzansprüchen soweit es sich nicht auch um eine Vertragsverletzung oder eine Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen handelt, z.B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall.