Reisekosten

Advocard übernimmt gemäß ARB 2011 die Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn das persönliche Erscheinen des Versicherungsnehmers als Beschuldigter oder Partei eines Rechtsstreits vom ausländischen Gericht angeordnet wurde.

Die angefallenen Reisekosten werden in Euro erstattet und ggf. nach dem Wechselkurs des Tages umgerechnet, an dem diese von dem Versicherungsnehmer gezahlt wurden ARB 2011.

Ist der Versicherungsnehmer nur als Zeuge geladen, werden die Reisekosten nicht erstattet.

Siehe auch Auslandsschaden und Geltungsbereich.