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Privat-Rechtsschutz für Privatkunden
Der Privat-Rechtsschutz (Baustein P) bietet Rechtsschutz für Streitigkeiten im privaten Lebensbereich, z.B. wenn es um Streitigkeiten aus Kaufverträgen geht, bei Schmerzensgeldforderungen nach einem Unfall, bei Ärger mit dem Finanzamt oder bei Streitigkeiten mit dem Sozialgericht wegen einer Berufsunfähigkeitsrente.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten beruflichen Tätigkeit)
Wofür bin ich versichert?
- Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z.B. bei einer Schmerzensgeldforderung nach einem Unfall
- Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*: z.B. bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der beruflichen oder betrieblichen Altersversorgung
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*: z.B. bei Streit mit dem Reiseveranstalter, der ihm Prospekt zuviel versprochen hat
- Steuer-Rechtsschutz*: z.B. weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat
- Sozial-Rechtsschutz im privaten Bereich*: z.B. zur Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich**: z.B. wegen Ablehnung eines Kindergartenplatzes
- Straf-Rechtsschutz: z.B. zur Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: z.B. wegen Lärmbelästigung durch zu laute Musik
- Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht*: z.B. wenn es nach dem Tod des Erblassers um die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft geht
- Opfer-Rechtsschutz: z.B. als Nebenkläger wegen schweren Raubs
- Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten-/Betreuungsverfügungen: z.B. wenn es um das Aufsetzen einer Patientenverfügung geht
Mehr Informationen zum Privat-Rechtsschutz.
* 3 Monate Wartezeit
**In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt die Wartezeit 1 Jahr, ansonsten 3 Monate