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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart:
Fallbeispiel Privat:
Herr Armin T. bestellt bei einem Versandhaus einen Flachbildfernseher. Als ihm dieser geliefert wird, muss er feststellen, dass der Bildschirm Kratzer aufweist.
Auf Grund der Kratzer mindert Herr T. den Kaufpreis und überweist der lediglich 1.000,00 € statt der geforderten 1.500,00 €.
Das Versandhaus ist jedoch der Auffassung, dass der Minderungsbetrag überhöht ist und ist lediglich bereit, einen Minderungsbetrag von 250,00 € zu akzeptieren. Im Gerichtsverfahren wird gutachterlich festgestellt, dass der Minderungsbetrag tatsächlich überhöht ist. Herr T. wird zur Zahlung von weiteren 250,00 € verpflichtet.
Die Verfahrenskosten von 245,00 € übernimmt Advocard.
Fallbeispiel Verkehr:
Das Fahrzeug von Herrn Dietmar J. wird wegen metallischer Geräusche beim Schaltvorgang in die Werkstatt gebracht.
Dort wird das Auto repariert und an die Eigentümer zurückgegeben. Als jedoch die Rechnung der Kfz-Werkstatt kommt, empfindet Herr Dietmar J. die sehr hohen Reparaturkosten von 3.000,00 € als unangemessen.
Sie zahlt daher nur 1.500,00 €. Die Kfz-Werkstatt klagt daraufhin auf Zahlung der noch offenen 1.500,00 €.
Ausgang A:
Es kommt zu einem Rechtsstreit durch zwei Instanzen, dabei wird auch ein Gutachten eingeholt. Erst in der 2. Instanz einigen sich die Parteien, dass Herr J. auf die noch offenen 1.500,00 € weitere 1.000,00 € zahlt. Das Gericht beschließt, dass er zudem zwei Drittel der Kosten beider Instanzen zu tragen hat. Advocard übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 2.070,00 €.
Ausgang B:
Das Gericht kommt nach Einholung eines Gutachtens zu dem Schluss, dass die geltend gemachten Reparaturkosten tatsächlich überhöht waren und der von Herrn J. bereits gezahlte Betrag angemessen war. Die Klage der Kfz-Werkstatt wird abgewiesen.
Advocard übernimmt die Vorschusskosten des Rechtsanwalts in Höhe von 550,00 €.