Rechtsschutz im Ausland

Weltweiter Rechtsschutz für private und berufliche Auslandsaufenthalte bis zu 6 Monaten.

Innerhalb Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, den Kanaren und Madeira übernimmt Advocard die Kosten für Rechtsschutzfälle unbegrenzt. Außerhalb dieses geografischen Bereichs übernimmt Advocard die Kosten bis zu 200.000 € je Rechtsschutzfall inklusive der darlehensweisen Bereitstellung von Strafkautionen.

ARB 2011 örtlicher Geltungsbereich

Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.

Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des o. g. Geltungsbereiches trägt der Versicherer bei Rechtsschutzfällen, die dort während eines längstens sechs Monate dauernden Aufenthaltes eintreten, die Kosten nach ARB 2011 bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 €. Insoweit besteht kein Rechtsschutz für die Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechten (Timesharing) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.