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Selbständige Tätigkeit: Rechtsschutz für Selbstständige
Selbstständig tätig ist derjenige, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt. Der Selbstständige kann sich bei Advocard sowohl für seinen privaten Bereich wie auch für seine selbstständige berufliche Tätigkeit versichern.
Wird ausschließlich der private Bereich versichert, besteht kein Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers.
Selbstständige und Nichtselbstständige zahlen aufgrund des unterschiedlichen Risikos für den Rechtsschutz im privaten Lebensbereich unterschiedliche Beiträge.
Nähere Informationen zu den Tarifen finden Sie unter Rechtsschutz für Firmen.