Privat-Rechtsschutz für Selbständige

Über den Privat-Rechtsschutz können Sie sich als Selbständige Person gegen Rechtsstreitigkeiten des privaten Bereichs und des beruflichen Bereichs als Arbeitnehmer absichern. Zum Beispiel nach dem Kauf einer neuen Waschmaschine, die auch nach der dritten Reparatur nicht funktioniert; bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, der wegen angeblichen Fehlverhaltens kündigt oder nach einem Unfall als Fußgänger, wenn es um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen geht.

Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, auch wenn diese nebenberuflich ausgeübt wird.

 
Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten beruflichen Tätigkeit)


Wofür bin ich versichert?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z.B. bei einer Schmerzensgeldforderung nach einem Unfall
  • Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*: z.B. bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit der beruflichen oder betrieblichen Altersversorgung
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*: z.B. bei Streit mit dem Reiseveranstalter, der ihm Prospekt zuviel versprochen hat
  • Steuer-Rechtsschutz*: z.B. weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat
  • Sozial-Rechtsschutz im privaten Bereich*: z.B. zur Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich**: z.B. wegen Ablehnung eines Kindergartenplatzes
  • Straf-Rechtsschutz: z.B. zur Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: z.B. wegen Lärmbelästigung durch zu laute Musik
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht*: z.B. wenn es nach dem Tod des Erblassers um die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft geht
  • Opfer-Rechtsschutz: z.B. als Nebenkläger wegen schweren Raubs
  • Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten-/Betreuungsverfügungen: z.B. wenn es um das Aufsetzen einer Patientenverfügung geht

* 3 Monate Wartezeit
**In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt die Wartezeit 1 Jahr, ansonsten 3 Monate