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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden
Das Komplettpaket bestehend aus den Bausteinen P (Privat), B (Beruf), V (Verkehr) und W (Wohnung und Haus) bitet Ihnen Rechtsschutz für alle Lebenssituationen. Egal, ob Sie Ärger mit dem Chef haben, mit Ihrem Auto geblitzt wurden oder sich das gebuchte 4 Sterne-Hotel als heruntergekommene Bruchbude herausstellt - Sie sind auf der sicheren Seite.
Wer ist versichert?
- Versicherungsnehmer
- Lebenspartner
- Minderjährige Kinder
- Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten, auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)
Wofür bin ich versichert?
- Schadenersatz-Rechtsschutz: z. B. Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung nach einem Unfall
- Arbeits-Rechtsschutz*: z.B. wegen einer Kündigung durch den Arbeitgeber
- Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*: z.B. bei Streitigkeiten um die berufliche oder betriebliche Altersversorgung
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*: z.B. bei Streit mit dem Reiseveranstalter, der im Prospekt zuviel versprochen hat
- Steuer-Rechtsschutz*: z.B. weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat
- Sozial-Rechtsschutz*: z.B. zur Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: z.B. weil die Verwaltungsbehörde nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilen will
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich**: z.B. wegen Ablehnung eines Kindergartenplatzes
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz: z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht
- Straf-Rechtsschutz: z.B. zur Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: z.B. wegen Lärmbelästigung durch zu laute Musik oder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht*: z.B. wenn es nach dem Tod des Erblassers um die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft geht
- Opfer-Rechtsschutz: z.B. als Nebenkläger wegen schweren Raubs
- Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten-/Betreuungsverfügungen: z.B. wenn es um das Aufsetzen einer Patientenverfügung geht
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* für alle privat selbst bewohnten Wohneinheiten: z.B. bei Streit mit dem Vermieter wegen Mietminderung
Mehr Informationen zum Komplett-Rechtsschutz.
* 3 Monate Wartezeit
**In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt die Wartezeit 1 Jahr, ansonsten 3 Monate