Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden

Das Komplettpaket bestehend aus den Bausteinen P (Privat), B (Beruf), V (Verkehr) und W (Wohnung und Haus) bitet Ihnen Rechtsschutz für alle Lebenssituationen. Egal, ob Sie Ärger mit dem Chef haben, mit Ihrem Auto geblitzt wurden oder sich das gebuchte 4 Sterne-Hotel als heruntergekommene Bruchbude herausstellt - Sie sind auf der sicheren Seite.

Wer ist versichert?

  • Versicherungsnehmer
  • Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder (unverheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebend/bis zur ersten, auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit)


Wofür bin ich versichert?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: z. B. Durchsetzung einer Schmerzensgeldforderung nach einem Unfall
  • Arbeits-Rechtsschutz*: z.B. wegen einer Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Eingeschränkter Arbeits-Rechtsschutz für Senioren*: z.B. bei Streitigkeiten um die berufliche oder betriebliche Altersversorgung
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*: z.B. bei Streit mit dem Reiseveranstalter, der im Prospekt zuviel versprochen hat
  • Steuer-Rechtsschutz*: z.B. weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat
  • Sozial-Rechtsschutz*: z.B. zur Durchsetzung der Berufsunfähigkeitsrente
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen: z.B. weil die Verwaltungsbehörde nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilen will
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich**: z.B. wegen Ablehnung eines Kindergartenplatzes
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz: z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht
  • Straf-Rechtsschutz: z.B. zur Verteidigung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: z.B. wegen Lärmbelästigung durch zu laute Musik oder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht*: z.B. wenn es nach dem Tod des Erblassers um die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft geht
  • Opfer-Rechtsschutz: z.B. als Nebenkläger wegen schweren Raubs
  • Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und bei Patienten-/Betreuungsverfügungen: z.B. wenn es um das Aufsetzen einer Patientenverfügung geht
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz* für alle privat selbst bewohnten Wohneinheiten: z.B. bei Streit mit dem Vermieter wegen Mietminderung

Mehr Informationen zum Komplett-Rechtsschutz.

* 3 Monate Wartezeit
**In verwaltungsrechtlichen Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen beträgt die Wartezeit 1 Jahr, ansonsten 3 Monate