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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit, z.B. wegen Lärmbelästigung oder Geschwindigkeitsüberschreitung. Ordnungswidrigkeiten haben einen geringeren strafrechtlichen Charakter und werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet.
Advocard bietet nach wie vor Versicherungsschutz auch bei einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit außerhalb des Verkehrsbereiches.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes.
Das Ehepaar Klaus und Sybille K. wird von den Nachbarn angezeigt. Von ihrem Grundstück gehe erhebliche Lärmbelästigung durch Hundegebell aus.
Ausgang A:
Am zweiten Verhandlungstag wird das Verfahren durch Rücknahme des Einspruchs beendet.
Die Kosten in Höhe von 980,00 € trägt Advocard.
Ausgang B:
Dem Einspruch des Ehepaars K. wird bereits im Vorverfahren stattgegeben. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von 450,00 € übernimmt Advocard.
Einige Zeit später erhält Frau P. einen Bußgeldbescheid. Man wirft ihr vor, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Das Aufstellen von Tischen und Stühlen in der Fußgängerzone zur Erweiterung des Lokals sei ohne eine Sondernutzungserlaubnis unzulässig.
Ausgang A:
Mit Hilfe eines Rechtsanwalts erhebt Frau P. Einspruch gegen den Bescheid. Im gerichtlichen Verfahren wird zu ihren Ungunsten entschieden. Die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 750,00 € werden von Advocard übernommen.
Ausgang B:
Mit Hilfe eines Rechtsanwalts erhebt Frau P. Einspruch gegen den Bescheid. Der Anwalt erwirkt die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von 500,00 € übernimmt Advocard.