Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit, z.B. wegen Lärmbelästigung oder Geschwindigkeitsüberschreitung. Ordnungswidrigkeiten haben einen geringeren strafrechtlichen Charakter und werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet.

Advocard bietet nach wie vor Versicherungsschutz auch bei einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit außerhalb des Verkehrsbereiches.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes.

Fallbeispiel für Privatkunden
Das Ehepaar Klaus und Sybille K. wird von den Nachbarn angezeigt. Von ihrem Grundstück gehe erhebliche Lärmbelästigung durch Hundegebell aus.
Gegen die Versicherungsnehmer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ausgang A:
Am zweiten Verhandlungstag wird das Verfahren durch Rücknahme des Einspruchs beendet.
Die Kosten in Höhe von 980,00 € trägt Advocard.

Ausgang B:
Dem Einspruch des Ehepaars K. wird bereits im Vorverfahren stattgegeben. Das Verfahren wird eingestellt. Die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von 450,00 € übernimmt Advocard.

 

Fallbeispiel für Firmenkunden:
Frau Claudia P. betreibt eine italienische Gaststätte inmitten einer belebten Fußgängerzone und kommt mit dem Ordnungsamt in Konflikt.
Um den Wünschen der Gäste nach Sitzplätzen im Freien gerecht zu werden, stellt sie kurzerhand einen Großteil der Tische und Stühle vor ihrem Lokal in der Fußgängerzone auf.

Einige Zeit später erhält Frau P. einen Bußgeldbescheid. Man wirft ihr vor, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Das Aufstellen von Tischen und Stühlen in der Fußgängerzone zur Erweiterung des Lokals sei ohne eine Sondernutzungserlaubnis unzulässig.

Ausgang A:
Mit Hilfe eines Rechtsanwalts erhebt Frau P. Einspruch gegen den Bescheid. Im gerichtlichen Verfahren wird zu ihren Ungunsten entschieden. Die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 750,00 € werden von Advocard übernommen.

Ausgang B:
Mit Hilfe eines Rechtsanwalts erhebt Frau P. Einspruch gegen den Bescheid. Der Anwalt erwirkt die Einstellung des Verfahrens. Die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von 500,00 € übernimmt Advocard.