Opfer-Rechtsschutz

Der Opfer-Rechtsschutz besteht für die versicherten Personen im privaten Bereich als Opfer von Gewaltstraftaten (Verbrechen sowie bestimmte rechtswidrige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage.

Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart:

Fallbeispiel Privatkunden:
Die Versicherungsnehmerin, Frau Martha L., wird auf dem Weg zum Bahnhof überfallen.
Der Täter bedroht sie mit einem Messer und entreißt ihr gewaltsam die Handtasche. Frau L. stürzt dabei eine Treppe hinunter und zieht sich dabei schwere Verletzungen zu. Der Täter wird nach intensiver Fahndung festgenommen.
Mit Hilfe ihres Rechtsanwaltes kann Frau L. im Strafprozess als Nebenklägerin auftreten und dazu beitragen, dass der Täter zu einer angemessenen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Die Anwaltskosten in Höhe von 660,00 € übernimmt Advocard.