Nebenklagekosten

Nebenklagekosten sind in der Regel versichert, wenn es sich um eine passive Nebenklage handelt (gegen den Versicherungsnehmer läuft ein Strafverfahren, an dem sich der Verletzte als Nebenkläger beteiligt) und der Versicherungsnehmer zur Erstattung der Kosten verpflichtet ist.

Die Kosten für eine vom Versicherungsnehmer selbst erhobene (aktive) Nebenklage stehen hingegen nicht unter Versicherungsschutz.