Landwirtschafts-Rechtsschutz

Versicherbar sind nur Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Diese Voraussetzungen gelten auch für Wein- und Gartenbaubetriebe und Baumschulen.

Versicherungsschutz besteht für den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers als Inhaber des im Versicherungsschein bezeichneten land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes sowie für den privaten Bereich und die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.

Mitversichert sind

  • Versicherungsnehmer als Landwirt
  • Mitinhaber und Altenteiler und deren Lebenspartner und minderjährige Kinder auch im privaten Bereich
    Hoferbe
  • Arbeitnehmer bei Tätigkeiten für Versicherungsnehmer (auch als Fahrer)


Versicherte Leistungsarten

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz* für den Versicherungsnehmer
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für selbst genutzte landwirtschaftlich genutzte Gebäude und Flächen*
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
  • Steuer-Rechtsschutz*
  • Sozial-Rechtsschutz*
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz*
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz*
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungsgerichts-RS* wegen Cross-Compliance-Sanktionen

* 3 Monate Wartezeit

Zusätzlich die versicherten Leistungsarten aus den Bausteinen P B V W.

Ihre Vorteile
Mit einem Beitrag sind der gesamte Hof und der gesamte Privatbereich versichert.

Alle auf den Versicherungsnehmer, Lebenspartner und die Kinder zugelassenen Pkw/Kombi, Krafträder und land- und forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeuge sind versichert (keine Lkw)

Alle landwirtschaftlich genutzten Grundstücke und Immobilien, auch die verpachteten Grundstücke, sind versichert.

Keine Wartezeit im Verkehrsbereich

Besondere Hinweise
Versicherbar sind Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.

Beitragsfrei mitversichert sind alle nicht zulassungspflichtigen Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen.