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Kündigung des Vertrages
Grundsätzlich ist die Aufhebung eines Rechtsschutzvertrages nur zum vereinbarten Ablauf möglich. Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich zugegangen sein (ordentliche Kündigung).
Darüber hinaus bestehen weitere Kündigungsmöglichkeiten (außerordentliche Kündigung):
Anlass: Eintritt eines Rechtsschutzfalles
Wer kann kündigen? Versicherungsnehmer und Versicherer
Wer kann kündigen? Versicherungsnehmer und Versicherer
geregelt in: ARB 2011
Anlass: Beitragserhöhung
Wer kann kündigen?: Versicherungsnehmer
Wer kann kündigen?: Versicherungsnehmer
geregelt in: ARB 2011
Anlass: Gefahrenerhöhung
Wer kann kündigen?: Versicherer
geregelt in: ARB 2011
Anlass: Risikofortfall
Wer kann kündigen?: Versicherungsnehmer
gereglt in: ARB 2011