Kündigung des Vertrages

Grundsätzlich ist die Aufhebung eines Rechtsschutzvertrages nur zum vereinbarten Ablauf möglich. Die Kündigung muss dem Empfänger spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich zugegangen sein (ordentliche Kündigung).

Darüber hinaus bestehen weitere Kündigungsmöglichkeiten (außerordentliche Kündigung):
Anlass: Eintritt eines Rechtsschutzfalles
Wer kann kündigen?   Versicherungsnehmer und Versicherer 
geregelt in: ARB 2011
Anlass: Beitragserhöhung
Wer kann kündigen?: Versicherungsnehmer
geregelt in: ARB 2011
Wer kann kündigen?: Versicherer
geregelt in: ARB 2011
Wer kann kündigen?: Versicherungsnehmer 
gereglt in: ARB 2011