Internet-Rechtsschutz

Im Rahmen des Vertrags-Rechtsschutzes (Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht) - enthalten in den Bausteinen P Privat-Rechtsschutz und V Verkehrs-Rechtsschutz besteht Rechtsschutz  auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die aus dem privaten nicht beruflichen Bereich über das Internet abgeschlossen werden.

Fallbeispiel Privatkunden:

Herr Armin T. bestellt im Internet bei einem Onlineshop einen Flachbildfernseher. Als ihm dieser geliefert wird, muss er feststellen, dass der Bildschirm Kratzer aufweist. Auf Grund der Kratzer mindert Herr T. den Kaufpreis und überweist der lediglich 1.000,00 € statt der geforderten 1.500,00 €.
Der Onlineshop ist jedoch der Auffassung, dass der Minderungsbetrag überhöht ist und ist lediglich bereit, einen Minderungsbetrag von 250,00 € zu akzeptieren. Im Gerichtsverfahren wird gutachterlich festgestellt, dass der Minderungsbetrag tatsächlich überhöht ist. Herr T. wird zur Zahlung von weiteren 250,00 € verpflichtet.

Die Verfahrenskosten von 245,00 € übernimmt Advocard.