Honorarvereinbarung

Auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte bestehen in der Regel auf dem Abschluss einer Honorarvereinbarung. Das Honorar liegt dann teilweise erheblich über den gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz umfasst daher auch angemessene Honorarvereinbarungen. Gerade Strafrechtsspezialisten sind häufig in der Lage, bereits in der Phase des Ermittlungsverfahrens erfolgreich auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Die sonst mit einer Anklageerhebung und einem Strafprozess verbundenen Belastungen für die versicherte Person und die zu erwartende Rufschädigung für den Betrieb können so vermieden werden.