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Gerichtskosten
Gerichtskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen, die sich nach der Höhe des Streitwertes, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße richten.
Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, deren Aufwendungen für die richterliche Entscheidung notwendig waren.
Die folgende Tabelle informiert Sie mit einigen Beispielen darüber, was ein Zivil- oder Strafverfahren heute so kosten kann.
Bitte beachten Sie: Wer einen Prozess führt, hat die entstandenen Kosten - je nach Ausgang des Verfahrens - ganz oder teilweise zu bezahlen. Und wenn Ihr Prozessgegner mittellos ist, müssen Sie für die eigenen Rechtsanwaltskosten und, falls Sie selbst die Klage eingereicht haben, auch für die Gerichtskosten geradestehen.
Im Arbeits-Rechtsschutz hat jede Partei in der ersten Instanz - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - die eigenen Kosten selbst zu zahlen.
Kosten von Zivilprozessen sowie Gerichtskosten
(nur eigene und gegnerische Anwaltskosten):

Durchschnittliche Fallbeispiele mit gerundeten Beträgen. Ab einem Streitwert von 5.000 € besteht Anwaltszwang.
Zusätzlich können weitere Kosten entstehen durch:
Sachverständige
Zeugenauslagen
Nebenkläger
Gebühren von Verwaltungsbehörden
Korrespondenzanwalt
Schiedsgericht
Vollstreckungsmaßnahmen