Fußgänger-Rechtsschutz

Über den Fußgänger-Rechtsschutz ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert.

Der Fußgänger-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, er ist im Verkehrs-Rechtsschutz enthalten. 

Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts verletzt zu haben.