- Advocard
- Beratungs-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Erfolgsaussichten
- Firmen-Rechtsschutz
- Gericht
- Honorarvereinbarung
- Internet-Rechtsschutz
- Kunden-Service
- Leistungsart
- Mobiler Anwalt
- Notargebühren
- Opfer-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz
- Rechtsanwalt
- Straf-Rechtsschutz
- Tarifwahl
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Wohnungs-Rechtsschutz
- Zulassung / Kfz
Fußgänger-Rechtsschutz
Über den Fußgänger-Rechtsschutz ist die Eigenschaft des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person als Teilnehmer am öffentlichen Verkehr als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast versichert.
Der Fußgänger-Rechtsschutz kann nicht einzeln abgeschlossen werden, er ist im Verkehrs-Rechtsschutz enthalten.
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts verletzt zu haben.