Folgefahrzeug / Ersatzfahrzeug

Findet ein Fahrzeugwechsel statt, so ist dies dem Versicherer innerhalb von zwei Monaten anzugeben. Das neu erworbene Fahrzeug, auf welches der Verkehrs-Rechtsschutz übertragen werden soll, wird als das Folge- oder auch Ersatzfahrzeug bezeichnet.

Im Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge bedarf es keiner Ersatzfahrzeugregelung, da alle bei Vertragsabschluss auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Landfahrzeuge und auch automatisch alle während der Vertragslaufzeit neu hinzukommenden Fahrzeuge dieser Art versichert sind. Durch eine Meldung zum vereinbarten Stichtag werden die Veränderungen im Fuhrpark berücksichtigt und die künftigen Beiträge neu festgelegt. Somit ergibt sich eine beitragsfreie Vorsorgeversicherung.

Im Verkehrs-Rechtsschutz für Privatkunden für den gesamten Fuhrpark bedarf es bei Advocard ebenfalls keiner Ersatzfahrzeugregelung, da alle bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf den Versicherungsnehmer bzw. seine Familie zugelassenen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande/Anhänger zu einem Beitrag versichert sind.