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Folgebeitrag
Folgebeiträge sind alle Beiträge, die nach dem Erstbeitrag fällig werden. Wird der Folgebeitrag nicht spätestens am Fälligkeitstermin gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer schriftlich auf dessen Kosten eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen.
Für Rechtsschutzfälle, die nach Ablauf dieser zwei Wochen eintreten, besteht kein Rechtsschutz, wenn der Versicherungsnehmer den Beitrag nicht vor dem Rechtsschutzfall gezahlt hat und er auf diese Rechtsfolge mit der Mahnung hingewiesen wurde.