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Entzug der Fahrerlaubnis
Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel, wenn sich der Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erweist. Dies ist der Fall, wenn er in erheblichem Umfang gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstößt.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des Verkehrs-Straf-Rechtsschutzes, wenn z.B. der Entzug der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht im Zusammenhang mit der Bestrafung wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften erfolgt. Wenn der Entzug durch die Verwaltungsbehörde erfolgt, z.B. aufgrund körperlicher, geistiger oder charakterlicher Mängel (z.B. Nachtblindheit, Epilepsie, Rauschgiftsucht), besteht Rechtsschutz im Rahmen des Verwaltungs-Rechtsschutzes in Verkehrssachen.