Daten-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Rahmen des Baustein Arbeitgeber-RS für Firmen, z.B. Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.

Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart:

Universitätsabsolventin Kirsten H. hat ein kleines Callcenter gegründet. Ein halbes Jahr später erhält sie von einer Firma einen bitterbösen Brief, dass sie unzulässig Daten gespeichert haben soll.
Die Gegenseite fordert die Löschung der Daten nach § 35 BDSG. Es wird keine Einigung erzielt.

Ausgang A:
Es folgt eine gerichtliche Klärung. Frau H. wird dazu verurteilt, die Daten zu löschen. Die Kosten von rund 3.000,00 € werden von Advocard übernommen.

Ausgang B:
Es folgt eine gerichtliche Klärung. Die Klage gegen Frau H. wegen des Vorwurfes der Datenschutzverletzung wird abgewiesen. Advocard übernimmt die Vorschusskosten des Rechtsanwalts in Höhe von 1.720,00 €.