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BRAGO
Die Bundesrechtsanwalts-Gebührenordnung, kurz BRAGO wurde abgelöst durch das RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und regelt die Gebührenansprüche der Rechtsanwälte für ihre jeweilige Tätigkeit.
Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte sieht in erster Linie eine gesetzliche Vergütung vor. Sie lässt aber auch zu, dass das Honorar zwischen Rechtsanwalt und Mandant frei vereinbart wird. Ein Honorar aufgrund einer solchen freien Vereinbarung trägt der Rechtsschutzversicherer nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird vom Rechtsschutzversicherer somit nicht übernommen.