Berufs-Rechtsschutz

Rechtsschutz besteht für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen. Beispielsweise arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld.

Fallbeispiel Privatkunden: Klage nach Änderungskündigung

Aufgrund rückgängiger Aufträge wird dem im Außendienst tätigen Herrn Walter O. das bisherige Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt (Monatsgehalt 3.200,00 €).Ihm wird allerdings gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen im Innendienst angeboten. Herr O. nimmt das Angebot fristgerecht unter Vorbehalt an und erhebt Kündigungsschutzklage. In einem Vergleich einigen sich die Parteien auf nur geringfügig geänderte Arbeitsbedingungen. Advocard trägt die Anwaltskosten in Höhe von 1.996,00 €.

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