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Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Der Beratungs-Rechtsschutz in Betreuungsverfahren und für Patienten-/Betreuungsverfügungen ( nur Senioren-Tarif ) gilt für der ersten Rat oder die erste Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes oder Notars von bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsjahr, z.B. wenn eine Betreuungsverfügung aufgesetzt wir.
Beispiel: Aufsetzen einer Patientenverfügung
Unsere Versicherungsnehmerin ist schwerkrank. Sie möchte verhindern, dass lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden und setzt sich mit ihrem Anwalt in Verbindung. Der Anwalt setzt eine Patientenverfügung auf.
Für das Aufsetzen der Patientenverfügung übernimmt Advocard die angefallenen Kosten von 101,00€