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Auslandsschaden
Ein Auslandsschaden liegt vor, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland notwendig ist.
Die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers können nach seiner Wahl von einem ausländischen, am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt oder einem im Inland zugelassenen Rechtsanwalt wahrgenommen werden.
Bei Beauftragung eines inländischen Rechtsanwaltes übernimmt Advocard die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt ansässig ist, zuständig wäre. Wohnt der Versicherungsnehmer weiter als 100 km Luftlinie vom Ort des zuständigen Gerichtes entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt beauftragt, übernimmt Advocard weitere Kosten für einen im Landgerichtsbezirk des Versicherungsnehmers ansässigen Rechtsanwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Schriftverkehr mit dem ausländischen Rechtsanwalt führt.
Weiterhin übernimmt Advocard die Reisekosten zu dem ausländischen Gericht, wenn das persönliche Erscheinen des Versicherungsnehmers als Beschuldigter oder Partei eines Rechtsstreits vom ausländischen Gericht angeordnet wird und die Übersetzungskosten für die schriftlichen Unterlagen, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Ausland notwendig sind.