Arbeits-Rechtsschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz ist im Privatkundenbereich eine Leistungsart aus dem Baustein B (Berufs-Rechtsschutz) und im Firmenkundenbereich aus dem Baustein A (Arbeitgeber-Rechtsschutz).Rechtsschutz besteht im privaten Bereich für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld.

Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.

Fallbeispiel: Klage nach Änderungskündigung

Aufgrund rückgängiger Aufträge wird dem im Außendienst tätigen Herrn Walter O. das bisherige Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber gekündigt (Monatsgehalt 3.200,00 €).Ihm wird allerdings gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen im Innendienst angeboten.

Herr O. nimmt das Angebot fristgerecht unter Vorbehalt an und erhebt Kündigungsschutzklage. In einem Vergleich einigen sich die Parteien auf nur geringfügig geänderte Arbeitsbedingungen. Advocard trägt die Anwaltskosten in Höhe von 1.996,00 €.

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