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Arbeitgeber-Rechtsschutz
Der Arbeitgeber-Rechtsschutz (Baustein A) für Firmenkunden bietet Sicherheit, wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht.
Da sich die Gebühren eines solchen Rechtsstreits am Streitwert bemessen, d.h. am Gehalt des Arbeitnehmers und die kosten bis zur 1. Instanz immer selbst getragen werden müssen - unabhängig davon, ob man den Rechtsstreit gewinnt oder verliert, ist der Arbeitgeber-Rechtsschutz für viele Unternehmen existenziell notwenig. Es gibt aber noch weitere Risiken, die im Rahmen des Arbeitgeber-Rechtsschutzes mit abgedeckt sind.
Die versicherten Leistungsarten schützen Sie z.B. in den folgenden Bereichen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz: z.B. zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Verdienstausfall
- Arbeits-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer: z.B. wegen Kündigung eines Mitarbeiters
- Steuer-Rechtsschutz: z.B. bei Auseinandersetzungen wegen der Gewerbesteuer
- Sozial-Rechtsschutz: z.B. bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: z.B. bei Verletzung der Schweigepflicht
- Straf-Rechtsschutz: z.B. wegen der Verletzung von Arbeitsschutzvorschriften
- Ordnungswidrigkeiten-RS: z.B. bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften
- Daten-Rechtsschutz: z.B. bei Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten
- Antidiskriminierungs-Rechtsschutz: für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen eines abgelehnten bewerbers, der sich auf das AGG beruft
Mehr Informationen zum Arbeitgeber-Rechtsschutz.