
Der Arbeits-Rechtsschutz ist im Privatkundenbereich eine Leistungsart aus dem Baustein B
(Berufs-Rechtsschutz)und im Firmenkundenbereich aus dem Baustein A
(Arbeitgeber-Rechtsschutz).Rechtsschutz besteht im privaten Bereich für alle außergerichtlichen und
gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt,
Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw.
Ruhegeld.
Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor
Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.
Folgende Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart: