Rechtsschutzversicherung
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Arbeits-Rechtschutz


Der Arbeits-Rechtsschutz ist im Privatkundenbereich eine Leistungsart aus dem Baustein B (Berufs-Rechtsschutz)und im Firmenkundenbereich aus dem Baustein A (Arbeitgeber-Rechtsschutz).Rechtsschutz besteht im privaten Bereich für alle außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, z.B. arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen über Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch, Kündigung, Zeugniserteilung, Betriebsrente bzw. Ruhegeld.


Rechtsschutz besteht auch, wenn die Rechtswirksamkeit eines Arbeitsverhältnisses oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses fraglich ist, sowie für Ansprüche aus Verhandlungen vor Vertragsabschluss und solche, die durch Beendigung des Vertrages entstanden sind.


Folgende Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart:

Ob Privat oder Selbständig:

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