
Die Anwaltskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts, deren Höhe sich aus
dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
ergibt. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwertes.
In Straf- und Sozialgerichtssachen richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Bedeutung der
Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit und den finanziellen
Verhältnissen des Versicherungsnehmers. Die Auslagen bestehen z.B. aus Postgebühren, Kopierkosten,
Mehrwertsteuer und Reisekosten einschließlich Tage und Abwesenheitsgeldern.
Über den Rechtsschutzvertrag ist die gesetzliche Vergütung gemäß RVG eines für den
Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes versichert. Darüber hinausgehende
Honorarvereinbarungen fallen
grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz. (Sonderregelung siehe
Spezial-Straf-Rechtsschutz)