
Rechtsschutz besteht für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus privatrechtlichen
Schuldverhältnissen und aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.
Zu den dinglichen Rechten gehören neben dem Eigentum und dem Besitz an Sachen auch einige
Nutzungs- und Verwertungsrechte (z.B. Pfandrecht, Nießbrauch).
Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten aus den unterschiedlichsten Verträgen, z.B.
Kaufvertrag, Versicherungsvertrag oder sonstige Verträge des tägliches Lebens.
Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart: