
Rechtsschutz besteht bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, der wegen angeblichen Eigenbedarfs kündigt oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer jeweils in seiner im
Versicherungsschein bezeichneten Eigenschaft als
* 3 Monate Wartezeit
Als Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Eigentümer selbstbewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus. Dabei zählt eine Einliegerwohnung als zusätzliche Wohneinheit.
Als gewerbliche Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die eine wirtschaftliche
Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten
als gewerblich genutzte Einheiten.
Der Eigentümer/Vermieter oder Verpächter kann nur alle Wohneinheiten und alle gewerblich
genutzten Einheiten des Gebäudes, nicht jedoch nur eine Auswahl versichern. Auch die eigene
Wohneinheit und die selbstgenutzte gewerbliche Einheit sind beitragspflichtig.
Kein Versicherungsschutz besteht in Enteignungs-, Planfeststellungs-,
Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten und ebenfalls nicht bei
Streitigkeiten aus der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, der
genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Objektes, Kauf oder Verkauf eines
Baugrundstückes und Finanzierungsangelegenheiten. Ist der Jahresbeitrag nach der
Jahresbruttomiete/-pacht zu ermitteln, ist hierunter die Jahresmiete/-pacht zuzüglich an den
Vermieter/Verpächter zu zahlender Nebenkosten (z. B. Heizung, Strom) zu verstehen.
Die Tarifierung ergibt sich aus der jeweiligen Art der Nutzung. Folgende Nutzungsarten werden
unterschieden:
A) Zu Wohnzwecken dienende Objekte
1. Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter
2. Haus- oder Wohnungseigentümer
3. Vermieter/Verpächter (inkl. Eigentümer-RS)
B) Gewerblich genutzte Objekte
(auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, sofern kein Landwirtschafts- und
Verkehrs-Rechtsschutz besteht)
1. Mieter/Pächter oder dingl. Nutzungsberechtigter
2. Vermieter/Verpächter (inkl. Eigentümer-RS)
C) Unbebaute Grundstücke.
(soweit nicht gewerblich genutzt)
Der Wohnungs- und Grundsstücks-Rechtsschutz ist in vielen Produktkombinationen enthalten.
Möchten Sie ausschließlich den Bereich Wohnung und Grundstück absichern, rufen Sie uns einfach an.
Unsere Servicehotline 040 - 23 73 10. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.