
Als Rechtsmittel (oder Rechtsbehelf) wird jede zulässige Möglichkeit bezeichnet, eine
gerichtliche oder behördliche Entscheidung nachprüfen zu lassen. In der Regel erfolgt die Prüfung
durch ein höheres Gericht.
Die bekanntesten Rechtsmittel sind Berufung, Revision, Einspruch und Widerspruch.
Die durch die Wahrnehmung eines Rechtsmittels entstehenden weiteren Kosten stehen unter
Versicherungsschutz; Rechtsschutz besteht unabhängig von der Instanz.