
Die Anwaltskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen des Rechtsanwaltes, deren Höhe sich aus demRechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergibt.
Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Streitwertes. In Straf- und Sozialgerichtssachen
richtet sich die Höhe der Gebühren nach der Bedeutung der Angelegenheit, Umfang und Schwierigkeit
der anwaltlichen Tätigkeit und den finanziellen Verhältnissen des Versicherungsnehmers.
Die Auslagen bestehen z.B. aus Postgebühren, Kopierkosten, Mehrwertsteuer und Reisekosten
einschließlich Tage und Abwesenheitsgeldern.
Über den Rechtsschutzvertrag ist die gesetzliche Vergütung gemäß RVG eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes versichert. Darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen fallen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz. (Sonderregelung siehe Spezial-Straf-Rechtsschutz)