
Der Rechtsanwalt nimmt die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers gemäß dem ihm erteilten Auftrag und seinen Standesrichtlinien wahr. Er ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur seinem Mandanten (Auftraggeber) verpflichtet und unterliegt der Schweigepflicht.
Sie als Versicherungsnehmer haben freie Anwaltswahl. Auf Wunsch benennen wir Ihnen gern einen Rechtsanwalt. Nutzen Sie unser bundesweites Anwaltsnetz mit ausgewählten Topkanzlein. Und jetzt noch bequemer für Sie: Mobiler Anwalt: Der Beratungsservice vor Ort.
Nach deutschem Recht kann eine Rechtsvertretung nur durch zugelassene Rechtsanwälte erfolgen. Eine Vertretung des Versicherungsnehmers durch Advocard ist deshalb generell nicht möglich.
In Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsstreitigkeiten (vor Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und höheren Instanzgerichten) besteht Anwaltspflicht, d.h. der Versicherungsnehmer muss sich durch einen Anwalt vertreten lassen.