Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung

Prozesskosten

Gerichtskosten bestehen aus Gebühren und Auslagen, die sich nach der Höhe des Streitwertes, in Straf- und Bußgeldverfahren auch nach der Höhe der verhängten Strafe bzw. Buße richten.

Zu den Auslagen zählen insbesondere die Entschädigung für vom Gericht herangezogene Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer, deren Aufwendungen für die richterliche Entscheidung notwendig waren.

Die folgende Tabelle informiert Sie mit einigen Beispielen darüber, was ein Zivil- oder Strafverfahren heute so kosten kann.

Bitte beachten Sie: Wer einen Prozess führt, hat die entstandenen Kosten - je nach Ausgang des Verfahrens - ganz oder teilweise zu bezahlen. Und wenn Ihr Prozessgegner mittellos ist, müssen Sie für die eigenen Rechtsanwaltskosten und, falls Sie selbst die Klage eingereicht haben, auch für die Gerichtskosten geradestehen.

Im Arbeits-Rechtsschutz hat jede Partei in der ersten Instanz - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - die eigenen Kosten selbst zu zahlen.

Kosten von Zivilprozessen sowie Gerichtskosten
(nur eigene und gegnerische Anwaltskosten):

Streitwert     1. Instanz
Klage vor Amts-
o. Landgericht
    2. Instanz
Berufung vor Land- o. Oberlandgericht
    1. und 2. Instanz Gesamtkosten

600     375     456     831
2.500     1.209     1.499     2.708
5.000     2.169     2.711     4.880
10.000     3.504     4.379     7.883
25.000     5.049     6.284     11.333
50.000     7.644     9.527     17.171
155.000     12.978     15.831     28.809
260.000     17.580     21.274     38.854


Durchschnittliche Fallbeispiele mit gerundeten Beträgen. Ab einem Streitwert von 5.000 € besteht Anwaltszwang.

Kosten von Bußgeldverfahren:

Die Kosten eines durchschnittlichen Bußgeldverfahrens betragen in der Regel 635 €.

Kosten von Strafprozessen:

In Strafverfahren können allein nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Rechtsanwaltsgebühren anfallen:  

1. Instanz einschl. Vorverfahren bis zu 1.165 €
2. Instanz (Berufung) bis zu 922 €
3. Instanz (Revision) bis zu 1.525 €

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen durch:

  • Sachverständige
  • Zeugenauslagen
  • Nebenkläger
  • Gebühren von Verwaltungsbehörden
  • Korrespondenzanwalt
  • Schiedsgericht
  • Vollstreckungsmaßnahmen

Ob Privat oder Selbständig:

Wieviel Rechtsschutz brauche ich?

jetzt Bedarf ermitteln

Wichtiges im Schnellzugriff

Schadenhotline

040 - 23 73 19

Kundenservice

040 - 23 73 10

 Suche in Rechtsschutz A bis Z:
Rechtsschutzversicherung