
Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit, z.B.
wegen Lärmbelästigung oder Geschwindigkeitsüberschreitung. Ordnungswidrigkeiten haben einen
geringeren strafrechtlichen Charakter als Straftaten und werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld
geahndet.
Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart:
Advocard bietet nach wie vor Versicherungsschutz auch bei einer vorsätzlich begangenen
Ordnungswidrigkeit außerhalb des Verkehrsbereiches.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren
wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes.
ARB 2009