Rechtsschutzversicherung
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz


Rechtsschutz besteht für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit, z.B. wegen Lärmbelästigung oder Geschwindigkeitsüberschreitung. Ordnungswidrigkeiten haben einen geringeren strafrechtlichen Charakter als Straftaten und werden mit Buß- oder Verwarnungsgeld geahndet.


Die folgenden Fallbeispiele veranschaulichen die oben beschriebene Leistungsart:


Advocard bietet nach wie vor Versicherungsschutz auch bei einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit außerhalb des Verkehrsbereiches.


Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes.


ARB 2009

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