
Der Opfer-Rechtsschutz besteht für die versicherten Personen im privaten Bereich als Opfer von Gewaltstraftaten (Verbrechen sowie bestimmte rechtswidrige Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) als Nebenkläger einer vor einem deutschen Strafgericht erhobenen öffentlichen Klage.
Das folgende Fallbeispiel veranschaulicht die oben beschriebene Leistungsart: