Rechtsschutzversicherung
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Notargebühren

Im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft ( ARB 2008) übernimmt Advocard die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts oder Notars.

Grundsätzlich ist zwar lt. ARB als Rechtsbeistand ein Rechtsanwalt gemeint.

Gemäß  ARB 2008 ist jedoch dem Rechtsanwalt gleichgestellt:  
im Beratungs-Rechtsschutz, im Familien und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft: ein Notar
im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ARB 2008: ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe,
ibei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland: ein dort ansässiger rechts- und sachkundiger Bevollmächtigter.


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