
Im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft ( ARB 2008) übernimmt Advocard die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts oder Notars.
Grundsätzlich ist zwar lt.
ARB als Rechtsbeistand ein Rechtsanwalt
gemeint.
| Gemäß ARB 2008 ist jedoch dem Rechtsanwalt gleichgestellt: | |
|---|---|
| im Beratungs-Rechtsschutz, im Familien und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft: | ein Notar |
| im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ARB 2008: | ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe, |
| ibei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland: | ein dort ansässiger rechts- und sachkundiger Bevollmächtigter. |